Das sagen Experten:

Prof. Dr. K. Tonner, Rostock:

„Wie nicht zuletzt die zahllosen Veröffentlichungen in Zeitschrift ReiseRecht aktuell zeigen…“

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Rechtsanwalt Dr. Micha-Manuel Bues, München:

„Der Praktiker-Kommentar „Flugastrechte“ ist für die Praxis uneingeschränkt …“

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Wolfgang Gessler, Redaktionsbüro, Nussdorf:

„Wer als Passagier oder Pauschal-Urlauber Probleme beim Fliegen hat, der kann auf europäisches…“

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Klaus-Peter Tilly, Justitiar a.D.

„Der Titel der Publikation macht es bereits deutlich: Sie will nicht gegen bereits auf dem Markt vorhandene Handbücher …

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RA Mag. Bernhard Passin, Wien

„Es gibt wohl kaum ein Urteil eines österreichischen Gerichts zu Fluggastrechten…“

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Rechtsanwältin Bettina Dittrich, Leipzig

„Der Fluggastrechte-Kommentar ist m.E. ein „must have“, wenn man…“

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Mag. Irina Rohracher, Richterin am BGHS:

„Der Kommentar ist hilfreich und ermöglicht eine derart treffsichere Verhandlungs…“

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Prof. Dr. E. Führich, Kempten:

„Die Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 hat in der betrieblichen Praxis…“

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Prof. Dr. Müller-Rostin, Bonn:

„Ebenso wenig bergen die Namen der Verfasser der Kommentierung eine Überraschung, denn sie sind…“

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RAin Franziska Puschkarski, Wien

Der von Praktikern und Gerichten schon lange genutzte Fluggastrechte-Kommentar von Schmid/Degott/Hopperdietzel/Maruhn…

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Dr. Michael Wukoschitz, Wien

In dieser  Situation ist der Online-Kommentar von Schmid/Degott/Hopperdietzel/Maruhn ein geradezu unverzichtbarer Behelf für die Praxis: …“

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Prof. Dr. Klaus Tonner, Rostock:

„Wie nicht zuletzt die zahllosen Veröffentlichungen in Zeitschrift ReiseRecht aktuell zeigen, verschieben sich die Probleme des Reiserechts immer mehr vom klassischen Pauschalreiserecht zu den Rechtsvorschriften über Einzelleistungen, wobei die Flugbeförderung dank der Fluggastrechte-Verordnung eine herausragende Rolle spielt. Während das herkömmliche Pauschalreiserecht als Bestandteil des BGB in allen Großkommentaren zum BGB umfassend erläutert wird, spielt das Fluggastrecht entgegen seiner praktischen Bedeutung im juristischen Schrifttum immer noch ein Randdasein. Obwohl die Fluggastrechte-Verordnung immerhin schon seit 2005 in Kraft ist, fehlt es bis heute erstaunlicherweise an einer umfassenden Kommentierung. Schon deswegen nimmt der Reiserechtler die Neuerscheinung gern in die Hand.

„In die Hand nehmen“ darf aber nicht wörtlich genommen werden, denn der Kommentar erscheint in erster Linie online. Eine Buchversion ist freilich auch erschienen. Eigentlich sollte es keiner besonderen Begründung bedürfen, dass eine Online-Kommentierung eines Rechtsgebiets, das sich in einem ständigen Fluss durch neue Rechtsprechung befindet, einer Print-Kommentierung, die bereits bei Erscheinen nicht mehr vollständig aktuell sein kann, überlegen ist, und doch finden sich Erläuterungswerke, die einzeln unabhängig von einer Online-Plattform oder als „Zugabe“ zu einem gedruckten Werk zugänglich sind, erstaunlich selten bis nie. Wer online mit Erläuterungswerken arbeiten will, muss die Nutzungsrechte an einem Modul einer Plattform und damit sozusagen ein ganzes Regal von Büchern erwerben, obwohl er nur ein einzelnes benötigt. Ein reiserechtliches Modul gibt es überdies nicht. Sehr nutzerfreundlich ist diese Situation nicht. Ein einzelnes Buch außerhalb des Bereichs streng wissenschaftlicher Literatur mit extrem kleinen Zielgruppen online auf den Markt zu bringen, ist ein mutiger Schritt, und man kann nur hoffen, dass er nicht alsbald von der Marktmacht der Plattform-Anbieter erdrückt wird.

Ein Nachteil eines online erscheinenden Einzelwerks mag die fehlende Verlinkung mit einer Urteils-Datenbank sein. Für DGfR-Mitglieder ist dieser Nachteil aber zu verschmerzen, denn sie haben den Zugriff auf die Datenbank der DGfR.

Ein Online-Kommentar ist im Gegensatz zu einem Printwerk tagesaktuell. Lästige Recherchen nach Urteilen, die nach dem Erscheinungsdatum eines Print-Kommentars verkündet sind, entfallen. Natürlich setzt dies die ständige Pflege des Kommentars durch die Autoren voraus. Angesichts der Tatsache, dass die drei Verfasser ausgewiesene Experten im Fluggastrecht sind und sich alltäglich forensisch mit den von der Fluggastrechte-Verordnung aufgeworfenen Rechtsfragen beschäftigen, ist dies gewährleistet.

Vom Aufbau her ist das Werk ein klassischer Kommentar, d.h. die Verordnung wird artikelweise erläutert, und einige allgemeine Fragen, die sich nicht einzelnen Vorschriften zuordnen lassen, werden in einem ausführlichen Einleitungsteil behandelt. Dazu gehören das Verhältnis zum MÜ, die Rechtsnatur des Ausgleichsanspruchs, die Aktiv-und Passivlegitimation, die Verjährung und Gerichtsstandsfragen.

Wichtigste Funktion eines Kommentars ist die zuverlässige Darstellung der Rechtslage, so wie sie sich durch die Rechtsprechung ergibt, und nicht die Selbstdarstellung der Kommentatoren. Die Verfasser sind zu sehr Praktiker, als dass sie sich nicht an diese Regel halten würden. Auch wenn Ronald Schmid sich mit seiner persönlichen Meinung nicht gern zurückhält, so weiß auch er wie die beiden anderen Autoren, dass er dem Leser zuvörderst Information über die Rechtsprechung zu liefern hat. Seiner persönlichen Meinung mag man folgen, oder aber auch sich davon zu einer abweichenden Ansicht inspirieren lassen. Der Solidität der Information und der klaren Orientierung in der Fülle von Einzelfragen tut dies keinen Abbruch. Die Navigation durch den Kommentar könnte freilich durch das klassische Hilfsmittel einer Inhaltsübersicht vor der Einleitung und den Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln verbessert werden. So ist man allein auf die Suchwort-Funktion angewiesen, um zu den jeweiligen Teilen der Kommentierung zu gelangen, die man gerade benötigt.

Eine Rezension mit der Bemerkung abzuschließen, ein Werk fülle eine Lücke, ist eine etwas abgestandene Formulierung. Hier ist sie tatsächlich einmal angebracht. Beinahe noch mehr überzeugt der mutige Schritt, ein Einzelwerk losgelöst von einer Plattform online auf dem Markt anzubieten.“

Quelle: ReiseRecht aktuell 2014, S. 160
(Nachgedruckt mit freundlicher Genehmigung des Sellier Verlags)

Prof. Dr. Ernst Führich, Kempten:

„Die Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 hat in der betrieblichen Praxis der Luftfahrtunternehmen, der anwaltlichen Beratung von Fluggästen und in der Rechtsprechung mit dem enormen Wachstum des Luftverkehrs eine immer größere Bedeutung erlangt. Gleichwohl hat doch dieser Rechtsakt der EU in den neun Jahren seit seinem Inkrafttreten mehr Fragen als Antworten aufgeworfen. Im Gegensatz dazu, ist die deutschsprachige Fachliteratur zu diesem Regelwerk der Europäischen Union vornehmlich nur in veröffentlichten Dissertationen und Aufsätzen zu finden oder in Gesamtdarstellungen des Reise- und Luftverkehrsrechts aufgenommen. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass Ronald Schmid, Paul Degott und Holger Hopperdietzel als langjährige und erfahrene anwaltliche Praktiker des Luftverkehrsrechts es nun unternommen haben, einen Online-Kommentar zur Fluggastrechte-Verordnung auf den Markt zu bringen.

Mutig ist der Schritt, weil die Autoren auch als eigene Herausgeber des mit fast 300 Seiten umfangreichen Werks auftreten und damit in Konkurrenz zu Verlagen der Printmedien treten. Die Etablierung dieses Online-Kommentars ist eine Herausforderung, sie wird aber mit diesem Werk gelingen! Richtig ist der Schritt, weil gerade diese Autoren wesentliche Entscheidungen auf diesem dynamischen Rechtsgebiet selbst erstritten haben und daher Abonnenten des OK-Kommentars enorm von der Erfahrung dieser profunden Prozessvertreter profitieren. Das Konzept der Online-Kommentierung lässt es zudem zu, dass die Nutzer wirklich aktuell auf die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte, der Obergerichte, des Schrifttums und des neuen Vorschlags zur Reform der Verordnung zurückgreifen können ohne sich dem zeitraubenden Einordnen von kostspieligen Loseblattnachlieferungen widmen zu müssen. Ein klarer Punktsieg für das Online-Konzept des Werks!

Die Fluggastrechte-Verordnung erfasst mit ihren wenigen Artikeln bewusst nur Grundkonstellationen der Passagierrechte. Die vielfältigen Fallalternativen bei der Durchführung von Flügen können daher nur mit profunder Kenntnis der Leitentscheidungen der Obersten Gerichte einschließlich des EuGH, aber auch der örtlichen Instanzgerichte zutreffend entschieden werden. Vertieft sich der Nutzer des Werks inhaltlich mit den vielfältigen Streitfragen, wird er feststellen, dass er für jedes Problem nicht nur die bisher entschiedenen Positionen sehr gut verständlich mit Pro und Kontra aufbereitet findet. Auch der Meinungsstand für die noch zahlreichen offenen Regelungslücken der Verordnung werden von den Autoren mit bestem Sachverstand aufgezeigt und hierzu eigene Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichthofes gemacht.

In den Vorbemerkungen des Kommentars werden Normzweck und Struktur der Verordnung dogmatisch erläutert, um dann überzuleiten zu den in der Verordnung nicht geregelten Rechtsbereichen der Aktiv- und Passivlegitimation, der Verjährung und der Gerichtszuständigkeit. Im Anschluss werden alle Artikel inhaltlich ausgezeichnet lesbar und inhaltlich ausgewogen kommentiert, wobei der Nutzer von der vollständigen Zitation aller veröffentlichten Urteile mit Datum, Aktenzeichen und Fundstellen profitiert.
Dankbar wird der Nutzer um die Flut der Entscheidungen zu den „außergewöhnlichen Umständen“ sein, die das Luftfahrtunternehmen nicht zu verantworten hat und zum Ausschluss der Ausgleichszahlungen führt. Wichtig erscheint mir, dass auch die österreichische Jurisdiktion erfasst ist, wurden doch wesentliche Fortentwicklungen der Verordnung über die dortigen Gerichte erstritten!

Dieser Aufbau, die äußere Form und die Klarheit der Formulierungen fördert die Lesefreundlichkeit des Kommentars. Die Autoren sprechen daher zu Recht von einem Praktiker-Kommentar. Sie haben es mit ihrem Werk geschafft, unter Berücksichtigung des dogmatischen Streitstandes alle Rechtsprobleme praxisorientiert darzustellen und dem/der Entscheider/in in der Beratung, im Luftfahrtunternehmen und bei den Gerichten eine wirkliche Hilfe zu geben. Die inhaltliche und formale Qualität der Kommentierung ist nicht zu überbieten!

Mein Fazit: Jeder der sich mit der Anwendung der Fluggastrechte-Verordnung zu befassen hat, sollte den Zugriff zu dem Praxiskommentar SDH auf seinem PC oder Tablet haben. Eine zuverlässige, hochaktuelle und praxisgerechte Kommentierung ist ihm sicher! Meine Gratulation den Verfassern zu ihrem Werk, dem ich eine weite Verbreitung wünsche.“

Quelle: DGfR Newsletter 2/2014, S. 9 f.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Bonn:

„Ebenso wenig bergen die Namen der Verfasser der Kommentierung eine Überraschung, denn sie sind bei denjenigen, die sich beruflich mit der Anwendung der Verordnung auseinanderzusetzen haben, bekannt als die wohl eifrigsten Verfechter der Rechte der Fluggäste. Insbesondere Schmid hat sich zudem in zahlreichen Aufsätzen zu den Schwachstellen der Verordnung geäußert und auch Lösungen angeboten, die jedenfalls aus der Sicht der Fluggäste angemessen erscheinen. Ihm kommen dabei sein juristischer Sachverstand und seine Kenntnisse der operationellen Abläufe des Luftverkehrs in besonderem Maße zugute. (…)

Der Kommentar ist für Rechtsanwender ein äußerst hilfreiches Handwerkszeug. (…) Denn dem Praktiker wird langes Suchen erspart und da die Autoren versprochen haben, in die online Version nahezu tagesaktuell neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur einzupflegen, kann der Praktiker bei seiner Arbeit stets auf die aktuellste Rechtsprechung (…) zurückgreifen. Wie könnte er es sonst?“

Quelle: Transportrecht 4/2014, S. 166 – 8

Rechtsanwalt Dr. Micha-Manuel Bues, München:

„Der Praktiker-Kommentar „Flugastrechte“ ist für die Praxis uneingeschränkt zu empfehlen und bietet einen kompakten und kompetenten Einstieg in die undurchsichtigen Regelungen und Kasuistik im Bereich der Fluggastrechte-Verordnung. Den Herausgebern gelingt so ein wichtiger Beitrag auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts.“

Quelle: Zeitschrift für Luft-und Weltraumrecht (ZLW) 2014, S. 519 -521

Wolfgang Gessler, Redaktionsbüro, D-83131 Nussdorf:

„Wer als Passagier oder Pauschal-Urlauber Probleme beim Fliegen hat, der kann auf europäisches Recht pochen. Dabei geht’s vor allem um stattliche „Ausgleichsleistungen“, die Airlines zahlen müssen. Doch weil diese Rechtsregeln mit Lücken und Unklarheiten gespickt sind, schlagen sich seit Jahren Gerichte mit Einzelfällen herum. Fluggesellschaften suchen Schlupflöcher, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Und nicht nur Reisende, sondern auch Reisebüros, Veranstalter und viele Juristen sind verunsichert. Für betroffene Laien und Profis lohnt deshalb ein Blick in den neuen „Kommentar Fluggastrechte-Verordnung“. Das ist vor allem ein ständig aktualisiertes Online-Nachschlagewerk, erstellt von drei ausgewiesenen Experten.
Es sind Praktiker, die nicht nur alle Fakten präsentieren. Sie ordnen diese Infos auch sachkundig ein, ergänzen Problemfälle mit fundierten eigenen Einschätzungen. Im juristischen Wirrwarr wollen sie helfen, „den rechten Weg“ zu finden, damit auch die Frage zu beantworten: Ist im konkreten Fall eine juristische Auseinandersetzung überhaupt sinnvoll? Wer auf Tagesaktualität verzichten kann und vor allem grundsätzliche Hilfestellung sucht, für den gibt es diesen Kommentar ebenfalls in gedruckter Buchform.

Die Autoren listen auf, welche Lösungen Gerichte zu einem Problem bisher gefunden haben und was die die Literatur dazu sagt. Sie geben klare „Begriffsbestimmungen“ (Was ist eine „Buchung“, was eine „Nichtbeförderung“?). Sie dröseln genau auf, wann Betroffenen etwa Mahlzeiten oder Hotelunterbringungen zustehen. Dass es bei Verspätungen auf den „Zeitpunkt der Ankunft“ ankommt – und nicht auf den verspäteten Abflug. Und natürlich der heiß diskutierte Klassiker: Wann liegen „außergewöhnliche Umstände vor“, so dass Airlines auch bei Verspätungen und Annullierungen gar nichts zahlen müssen?“

Mag. Irina Rohracher, Richterin am BGHS

„Der Kommentar ist sehr hilfreich und ermöglicht eine derartig treffsichere Verhandlungsvorbereitung, dass ein Urteil nicht immer nötig wird.“

Klaus-Peter Tilly, Justitiar a.D.

„Der Titel der Publikation macht es bereits deutlich: Sie will nicht gegen bereits auf dem Markt vorhandene Handbücher zum Reiserecht antreten, sondern kompakt, aber gleichwohl informativ, juristische Hilfestellung im Spezialgebiet des Luftverkehrsrechtes bieten. Hierbei wählen die Autoren den Mittelweg, sowohl dem interessierten Einsteiger als auch dem bereits in der Materie tätigen Praktiker die gesuchten Informationen zu liefern. Zu loben ist insbesondere die übersichtliche Darstellungsform der reichlich zitierten Judikatur der Instanz- und Obergerichte, die eine rasche Wegweisung im konkret zu bearbeitenden Fall erleichtert. Mein Fazit: Ein Werk von hohem Nutzwert für die Praxis! Der Unterzeichner hätte hiervon gern während seiner früheren beruflichen Tätigkeit Gebrauch gemacht.“

RAin Franziska Puschkarski, Wien

„Der von Praktikern und Gerichten schon lange genutzte Fluggastrechte-Kommentar von Schmid/Degott/Hopperdietzel/Maruhn ist nun erfreulicherweise auch in der Beck-Online-Bibliothek vertreten. Ein insbesondere praxisbezogenes Werk, das dem Nutzer eine allumfassende Übersicht zu den Problempunkten der Fluggastrechte-Verordnung gibt. Ohne den Leser mit – kommentartypisch oft – überbordender eigener Rechtsmeinung zu verwirren, spiegelt dieser Kommentar in klarer Sprache und präzise den aktuellen Stand der deutschen, österreichischen und europäischen Judikatur wieder.

Die Autoren – selbst seit vielen Jahren praxiserfahren und wesentlich an der Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Fluggastrechte beteiligt – geben dem Anwalt damit ein Arbeitsinstrument an die Hand, das ihm zu jedem Artikel der Verordnung die einschlägigen, aber auch unterschiedlichen Rechtsprechungen aufzeigt. Sie geben damit die wichtigen Orientierungspunkte für ein entscheidungserhebliches Argumentieren im Klageverfahren vor und tragen so wohl auch ganz nebenbei dazu bei, dass sich die teils doch recht unterschiedliche Spruchpraxis der deutschen und österreichischen Gerichte künftighin zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit für den Fluggast entwickeln kann.“

RA Mag. Bernhard Passin, Wien

Es gibt wohl kaum ein Urteil eines österreichischen Gerichts zu Fluggastrechen, welches sich in seiner Entscheidung nicht auch auf die Ausführungen im Fluggastrechte-Kommentar von Schmid/Degott/Hopperdietzel/Maruhn bezieht. Der Kommentar ist dabei kurz und prägnant formuliert, ohne dem Leser dabei wesentliche Informationen vorzuenthalten. Vor diesem Hintergrund ist der Kommentar wohl als das Standardwerk für Fluggastrechte zu bezeichnen, eben ein „Must-Have“ für Rechtsinteressierte in diesem Bereich.

RA Michael Wukoschitz, Wien

„Obwohl die sog. „Fluggastrechte-Verordnung“ 261/2004 nun schon seit mehr als 10 Jahren in Kraft ist, bereitet sie aufgrund ihrer vielfach unklaren Formulierungen und inkonsistenten Regelungen in der praktischen Anwendung nach wie vor immer wieder Schwierigkeiten. Sie gehört daher zu jenen Vorschritten des europäischen Sekundärrechts, zu welchen eine hohe Anzahl an Vorabentscheidungsersuchen gestellt wird. Ein Großteil der an den EuGH auf diese Weise herangetragenen Auslegungsfragen wird aber dort letztlich nicht entschieden, weil Ersuchen oft wegen Beendigung des jeweiligen nationalen Ausgangsverfahrens wieder zurückgezogen werden.

 In dieser  Situation ist der Online-Kommentar von Schmid/Degott/Hopperdietzel/Maruhn ein geradezu unverzichtbarer Behelf für die Praxis: er fasst nicht nur die europäische und nationale Rechtsprechung zur Fluggastrechteverordnung übersichtlich zusammen, sondern versucht auch Lösungen für Probleme anzubieten, die von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind oder zu denen Rechtsprechung überhaupt noch fehlt. 

 Dabei ergehen sich die Autoren nicht in rein akademischer Betrachtung, sondern setzten gezielt dort an, wo in der Praxis der Durchsetzung (oder: Abwehr) von Ansprüchen nach der Verordnung Probleme auftreten können. Der Kommentar ist damit nicht nur durch eine juristisch saubere Argumentation sondern vor allem durch die große praktische Erfahrung der Autoren geprägt. Die Konzeption als Online-Kommentar erlaubt laufende Aktualisierung und damit ein stets auf dem Stand der Rechtsprechung befindliches Werk, ohne auf eine Folgeauflage warten zu müssen. Der Kommentar dient damit Anwälten wie Richtern gleichermaßen als wertvolle Orientierungshilfe im manchmal nur sehr schwer zu durchdringenden Regelungsdickicht der Verordnung und kann daher nur uneingeschränkt empfohlen werden.“

RAin Bettina Dittrich, Leipzig

„Der Fluggastrechte-Kommentar ist m.E. ein „must-have“, wenn man mit Erfolg Passagierflugrechte durchsetzen will.
Die Fluggastrechte-VO gibt in vielen Detailfragen keine eindeutigen Antworten, und die Rechtsprechung zur VO (EG) 261/04 ist in den letzten Jahren extrem breit gefächert. Die Fluggesellschaften berufen sich nicht selten bei großen Verspätungen, Annulierungen oder im Falle der Nichtbeförderung zur Abwehr von Ansprüchen auf Gründe und Urteile, die nicht (oder nur auf den ersten Blick) zur Entlastung geeignet sind.

Für mich als überwiegend im Reise- und Passagierflugrecht tätige Anwältin ist der Fluggastrechte-Kommentar seit Jahren ein wertvolles Hilfsmittel und mittlerweile unverzichtbar, denn er bietet übersichtlich, gut aufbereitet, aktuell und praxisbezogen komprimiertes Fachwissen und die einschlägige Rechtsprechung.